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Wie wird man Mitglied?
Informationen zur Mitgliedschaft.

01.

KAUFGEMEINSCHAFT
Die Genossenschaft ist im Grunde eine Kaufgemeinschaft. Über den Erwerb eines
Geschäftsanteils wird man Mitglied in der Genossenschaft und Teil der Kaufgemeinschaft des Belinda-Areals. Auf diese Weise baut die Genossenschaft ihr Eigenkapital auf und kann Sanierungs- und Umbaumaßnahmen finanzieren.
Zur Zeit sind wir etwa 290 Mitglieder.

GESCHÄFTSANTEILE
Ein „Geschäftsanteil“ der Genossenschaft kostet 1.000 Euro. Diesen kann man durch eine einmalige Zahlung oder als Ratenvariante mit 10 Monatsraten zu jeweils 100 Euro erwerben. Natürlich ist es möglich, auch mehrere Anteile zu zeichnen.

02.

PARTNER-VARIANTE
Zudem gibt es eine Partner-Variante. Das bedeutet, es ist möglich, dass bei
Ehepaaren, wo der Ehepartner oder die Ehepartnerin keinen Geschäftsanteil
besitzt, ein zusätzlicher Anteil mit einer Monatsrate von 40 Euro gezeichnet
werden kann, sodass beide Eheleute Mitglied in der Genossenschaft sind.

ANSPAR-VARIANTE
Schließlich ermöglichen wir eine sogenannte Anspar-Variante. Das heißt Genossenschaftsmitglieder, die bereits einen Geschäftsanteil gezeichnet haben, können auf diese Weise einen weiteren Geschäftsanteil ansparen und den monatlichen Ansparbetrag selbst festlegen. Beim gegenwärtigen Zinsniveau ist dies eine attraktive Möglichkeit, sein Geld wenigstens für einen guten Zweck zur
Verfügung zu stellen.

03.

KÜNDIGUNG
Grundsätzlich ist eine Kündigung der Anteile möglich. Eine Kündigung erfolgt jeweils zum Jahresende. Nach einer zweijährigen Kündigungsfrist wird die Auszahlung getätigt. Die „Mitgliedschaft“ erlischt, wenn alle Geschäftsanteile aus der Genossenschaft entnommen sind.

INSOLVENZ
Im Falle des Scheiterns der Genossenschaft geht die Kapitaleinlage verloren, bzw. erhält man seine Einlage, je nachdem wieviel sich nach einem evtl. Wiederverkauf oder einer Versteigerung erzielen lässt, anteilig zurück. Es gibt keine Regressansprüche.

MITGLIEDERTREFFEN
In jährlichen Mitgliedertreffen wird ein Wirtschaftsbericht vorgelegt und können Ideen und Änderungsvorschläge
eingebracht werden. Gegebenenfalls beschließt die Mitgliederversammlung über Dividendenausschüttung, wenn sich die wirtschaftliche Lage entsprechend
entwickelt und die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind.

 
 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Gerne beraten wir Sie.